Wichtiges für den Mieter
Die Umzugsmeldung ist nur möglich für eine Adressänderung innerhalb der Stadt Zürich.
Gemäss Gemeindegesetz beträgt die Meldepflicht 14 Tage ab Umzug. Die Adressänderung können Sie uns frühestens zwei Wochen vor Einzug melden.
Online Schalter der Stadt Zürich:
https://e-gov.stadt-zuerich.ch/euzwww/login.xhtml
Öffnungszeiten
Kreisbüro 2-12
Montag-Mittwoch & Freitag: 08:00-11:30 / 13:30-16:30
Donnerstag: 08:00-11:30 / 13:30-18:30
Kreisbüro 1 / Abmeldebüro / Zeugnisbüro / Stadtbüro
Montag-Freitag; 08:00-16:30
Am Samstag steht Ihnen zusätzlich das Stadtbüro für alle 12 Kreise im Stadthaus von 08:00-11:30 Uhr zur Verfügung.