Verwaltung Käshalde

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Umzugsmeldungen

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Wichtiges zum Mieterwechsel

Wichtiges für den Mieter

Die Umzugsmeldung ist nur möglich für eine Adressänderung innerhalb der Stadt Zürich.
Gemäss Gemeindegesetz beträgt die Meldepflicht 14 Tage ab Umzug. Die Adressänderung können Sie uns frühestens zwei Wochen vor Einzug melden.
Online Schalter der Stadt Zürich:
https://e-gov.stadt-zuerich.ch/euzwww/login.xhtml

Öffnungszeiten
Kreisbüro 2-12
Montag-Mittwoch & Freitag: 08:00-11:30 / 13:30-16:30
Donnerstag: 08:00-11:30 / 13:30-18:30
Kreisbüro 1 / Abmeldebüro / Zeugnisbüro / Stadtbüro
Montag-Freitag; 08:00-16:30
Am Samstag steht Ihnen zusätzlich das Stadtbüro für alle 12 Kreise im Stadthaus von 08:00-11:30 Uhr zur Verfügung.

 

Wichtiges für den Vermieter

Sie verwalten Liegenschaften und möchten uns Ein- und Auszugsanzeigen per Internet zustellen. Hier können Sie Ihre Meldepflicht direkt und ohne mühsames Versenden von Formularen erledigen. Dieser Service ist einfach, schnell, zuverlässig und erst noch günstig.

Online Schalter der Stadt Zürich:
https://e-gov.stadt-zuerich.ch/eav/servlet/EAVServlet

Öffnungszeiten
Kreisbüro 2-12
Montag-Mittwoch & Freitag: 08:00-11:30 / 13:30-16:30
Donnerstag: 08:00-11:30 / 13:30-18:30
Kreisbüro 1 / Abmeldebüro / Zeugnisbüro / Stadtbüro
Montag-Freitag; 08:00-16:30
Am Samstag steht Ihnen zusätzlich das Stadtbüro für alle 12 Kreise im Stadthaus von 08:00-11:30 Uhr zur Verfügung.

Meldung an die Verwaltung

Um die Mieterliste aktuell zu halten, schicken Sie eine Kopie der Meldung

Matma Immobilien AG
Javastrasse 11
8604 Volketswil

Tel. 044 947 50 00
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

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